Miet- und Geschäftsbedingungen der Tillypark Studios, betrieben durch die WBLT GmbH & Co. KG für Equipment- und Studiovermietung.
Die nachfolgenden Miet- und Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten zwischen Ihnen als Kunden, nachfolgend „Kunde“ genannt, und der
WBLT GmbH & Co. KG
Burgwaldring 15
86697 Oberhausen
USt.-ID DE287729785
Das Angebot der Tillypark Studios umfasst die Vermietung eines Greenscreen- / Fotostudios, einer Blackbox, eines Live Stream Studios sowie und Studiosets inklusive dazugehörigem Licht-, Ton-, Video-, Streaming-, Regie- und Kameraequipment. Von diesen Miet- und Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Alle Angebote der Tillypark Studios sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag zwischen dem Kunden des Tillypark Studios kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Mietvertrages zustande.
Das gemietete Equipment darf ausschließlich in dem Tillypark Studios bzw. den Tillypark verwendet werden. Eine Nutzung außerhalb des Studios muss mit dem Betreiber der Tillypark Studios schriftlich vereinbart und bestätigt werden.
Stornierungen sind nur bis zu 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit gültig. Sollte eine Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit eingehen, werden 50 % des vereinbarten Mietpreises berechnet. Nach Mietbeginn ist der volle vereinbarte Mietpreis fällig.
Für die von Dritten zu spät erfolgende Rückgabe des Studios bzw. des Equipments übernehmen die Tillypark Studios keine Haftung.
Die Rechnungen für die Miete des Studios bzw. des Equipments sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Die Miete für die Tillypark Studios Sets ist vor Mietbeginn in bar zu zahlen. Werden die Tillypark Studios über eine Woche lang gemietet, behalten sich die Tillypark Studios das Stellen von Abschlagszahlungen vor.
Die Tillypark Studios behalten sich das Recht vor, laufende Produktion zu unterbrechen und die Rückgabe des Studios bzw. Equipment zu fordern, sofern geforderte Abschlagszahlungen nicht fristgerecht beglichen werden. Für eventuelle zusätzliche Aufwendungen oder entstehende Schäden des Kunden wird kein Schadensausgleich übernommen.
Die Mietzeit ist in Abstimmung mit dem Kunden eindeutig festzuhalten. Demnach erfolgt die Zahlung laut der Preisliste der Tillypark Studios.
Erfolgt die Mietzeit über den vereinbarten Zeitraum, behalten sich die Tillypark Studios das Recht vor, die laufende Produktion zu unterbrechen. Für eventuelle zusätzliche Aufwendungen oder entstehende Schäden des Kunden wird kein Schadensausgleich übernommen.
Wird das Studio bzw. Equipment nicht innerhalb des vereinbarten Mietzeitraums zurückgegeben, fallen hierfür die in der Preisliste der Tillypark Studios ersichtlichen Preise an.
Der Kunde hat sich nach der Übergabe des Studios bzw. Equipments von dessen Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Erkennbare Mängel oder fehlendes Equipment sind unverzüglich den Tillypark Studios zu melden.
Über die Verwendung des Equipments hat der Kunde auf Nachfrage des Tillypark Studios Auskunft zu erteilen.
Das Studio bzw. Equipment darf nur von Fachpersonal bedient werden und muss pfleglich behandelt werden. Für die Auswahl des Fachpersonals ist der Kunde zuständig.
Alle während der Mietzeit auftretenden Mängel und Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden. Diese Mängel sind unverzüglich den Tillypark Studios mitzuteilen. Eine Reparatur seitens des Kunden ist nicht zulässig. Zuwiderhandlung führt zum Schadensersatz.
Eine Untervermietung an Dritte ist grundsätzlich gestattet, muss den Tillypark Studios mitgeteilt und von diesen gegengezeichnet werden.
Der Kunde ist während des vereinbarten Zeitraums für die Studios bzw. das Equipment voll verantwortlich. Er haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Objekten, sowie gegenüber Dritten, die im Zusammenhang mit seinen geschäftlichen Tätigkeiten stehen.
Für alle Sach- und Personenschäden während des Zeitraums der Nutzung übernimmt der Kunde die volle Verantwortung in voller Höhe. Für alle während des Zeitraums der Nutzung entstehenden Sach- & Personenschäden, an den gemieteten Räumlichkeiten, sowie an gemietetem Equipment haftet der Kunde in vollem Umfang. Darüberhinausgehende Schäden der Tillypark Studios, insbesondere Mietausfälle, zusätzliche Ausfälle aufgrund Reparaturen und Forderungen von Dritten sind ebenfalls vom Kunden im vollem Umfang zu erstatten.
Eine Haftung der Tillypark Studios für direkte und indirekte Schäden, die in Folge von Ausfällen oder Störungen des gemieteten Studios bzw. Equipments entstehen, ist ausgeschlossen. Die Tillypark Studios haften nicht für unvorhersehbare Folgeschäden.
Studio und Equipment werden in einwandfreiem Zustand übergeben.
Der Kunde übernimmt für alle Mietgegenstände während der Leihdauer die Verantwortung und muss diese Gegenstände gegen alle Risiken versichern. Er tritt daher selbst in die Haftung. Alle entstehenden Kosten in diesem Zusammenhang gehen zu Lasten des Kunden. Es wird empfohlen entsprechende Versicherungen für die Mietgegenstände abzuschließen.
Der Kunde versichert mit Vertragsabschluss mit den Tillypark Studios, dass er zum Zeitpunkt der Nutzung des Studios bzw. Equipments eine Haftpflichtversicherung besitzt.
Für alle anfallenden Kosten von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten übernimmt der Kunde die Verantwortung und muss die Kosten auf eigene Rechnung tragen.
Für das in den Tillypark Studios entstehende Material bei Mietung des Studios übernehmen die Tillypark Studios keine Verantwortung.
Produktionen mit staatsfeindlichen, kriminellen, menschenverachtenden, diskriminierenden oder ähnlich gegen das Recht verstoßenden Inhalten sind nicht gestattet.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.